Aktuelles

Bleiben Sie auf dem Laufenden – Neuigkeiten und Updates von der Kanufarm

Unser Bauwagen ist Fertig…

Wir sind begeistert, Ihnen unseren brandneuen Bauwagen vorstellen zu können! Der Bauwagen wurde kürzlich fertiggestellt und steht nun zur Vermietung bereit.
Wir laden Sie herzlich ein.

Unser Spielplatz ist Fertig…

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser neuer Spielplatz fertiggestellt ist! Während die Kinder spielen, können die Eltern eine wohlverdiente Auszeit nehmen und sich entspannen. Wir laden Sie herzlich ein, den Spielplatz bei Ihrem nächsten Besuch zu nutzen und die Zeit mit Ihren Liebsten zu genießen.

Wir bieten E-Bikes zur Vermietung an…

Wir sind stolz darauf, Ihnen mitteilen zu können, dass wir jetzt E-Bikes zur Vermietung anbieten!
Egal ob Sie lange Strecken zurücklegen möchten oder einfach nur die Landschaft genießen wollen – unsere E-Bikes bieten Ihnen die Freiheit und Flexibilität, die Sie benötigen.

Waldbrandstufen Übersicht

Die nachfolgenden Hinweise dienen der Orientierung für die Bürger unserer Gemeinde. Die Maßnahmen der höheren Warnstufen schließen die Maßnahmen der niedrigeren Warnstufen jeweils ein. Durch die Beachtung dieser Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten helfen Sie mit, Waldbrände zu verhüten!

Waldbrandwarnstufe I

  • Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden!
  • Keine gefährdungsbedingte Einschränkung des Betretens des Waldes;
  • Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingt notwendigen Umfang befahren; Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)!
  • Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald sollten unterbleiben – gegebenenfalls erhöhte Sicherheitsmaßnahmen treffen!

Waldbrandwarnstufe II

  • Die Situation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen!
  • Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt. Vorsicht beim Befahren!
  • Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald sollten grundsätzlich unterlassen werden.
  • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden.
  • Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte sowie
  • Anlieger an Waldgrundstücken sollten die im § 23 des Waldgesetzes Brandenburg 

Waldbrandwarnstufe III

  • Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!
  • Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden.
  • Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Maßnahmen zum Schutze des Waldes einleiten.
  • Zuständige Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.

Waldbrandwarnstufe IV

  • Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch:
  • Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
  • Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.