AGB der Kanufarm am Heegesee
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Auftrag:
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich erfolgen. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erfolgt daraufhin von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.
2. Zahlung:
Die Anzahlung beträgt beim Mietvertrag 30% des Gesamtpreises Der Restbetrag ist spätestens bei Mietbeginn zu entrichten.
Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.
3. Leistungsumfang:
Beim Mietvertrag werden von uns die im Vertrag vereinbarten Gegenstände zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich zu regeln.
4. Stornogebühren und Kaution:
Bei Mietverträgen werden bei Stornierung bis 21 Tage vor Antritt der Tour 30%,
bis 20 – 7 Tage vor Tourantritt 50%, bis 6 –3 Tage vor Tourantritt 80% und danach der volle Preis in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Eine erbrachte Transportleistung muss auch bei Nichterscheinen des Mieters in voller Höhe von diesem bezahlt werden.
5. Haftung und gegenseitige Verpflichtung:
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Können diese Leistungen aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen, sowie die Benutzung der von uns gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Bootsbenutzung erklärt der Teilnehmer o. Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter bzw. Tourenteilnehmer in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat (wir empfehlen, die von uns angebotenen Schlösser zu benutzen).
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall.
Tourenteilnehmer haften für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Sachen nur bei besonderem Verschulden.
6.Kanutransport:
Kanutransporte per Pkw werden entgeltlich durchgeführt.
Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651 aff. BGB.
Mit der Übernahme unseres Material werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.